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Aktuelles Versammlungsgeschehen
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf massive Verkehrsbehinderungen im gesamten Landkreis einstellen... mehr ... 8. Januar 2024
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Verkehrsteilnehmende müssen sich auf massive Verkehrsbehinderungen im gesamten Landkreis einstellen... mehr ... 8. Januar 2024
Am 6. Dezember kam der mittelsächsische zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2023 in Mittweida zusamme... mehr ... 7. Dezember 2023
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz Handels- und Bankgeschäfte und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz), sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 34 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz). mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 33 StBerG sowie die gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die wirtschaftsberatende Tätigkeit. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetztlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §2 in Verbindung mit §43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
1. die betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen;
2. die steuerliche Beratung und Vertretung;
3. auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständiger aufzutreten;
4. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
5. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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